Die Kreissparkasse Herzogtum Lauenburg ist mit dem Kreis Herzogtum Lauenburg eng verwurzelt. Mit unserer Kreissparkassenstiftung leisten wir einen Beitrag, die hohe Lebensqualität, die diesen Kreis kennzeichnet, zu erhalten oder noch zu steigern. Die Kreissparkassenstiftung fördert Projekte mit entsprechenden Zielsetzungen unter anderem aus den Bereichen Kunst und Kultur, Erziehung und Bildung, Sport sowie Naturschutz und Landschaftspflege. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke und unterstützt damit Projekte für die Menschen vor Ort. Das entspricht sowohl dem Gründungsgedanken als auch dem modernen Selbstverständnis des öffentlichen Auftrages.
Damit wir Ihre Anfrage schnell und ausführlich überprüfen können, benötigen wir von Ihnen einige grundlegende Angaben in schriftlicher Form. Bitte versuchen Sie, die folgende Checkliste einzuhalten.
Wer sind Sie?
Vorstellung der antragstellenden Institution mit ihren Hauptaufgaben sowie Angaben zu den verantwortlich handelnden Personen (Ansprechpartner nennen). Bitte fügen Sie die Satzung Ihrer Institution bei und, falls vorhanden, ein Prospekt.
Was ist der Gegenstand Ihrer Anfrage?
Kurze Beschreibung der zu fördernden Maßnahme, z. B.
In welchem Zeitraum ist das Vorhaben geplant?
Zeitplan mit wichtigen Meilensteinen.
Wie viel kostet die Maßnahme?
Darstellung eines Kosten- und Finanzierungsplans mit Nennung der Eigen- /Drittmittel, der Deckungslücke und der Antragssumme. Mindestens Grobkalkulation, falls detaillierte Angaben noch nicht möglich sind.
Sind Sie als gemeinnützig anerkannt?
Nachweis durch Vorlage der aktuellen Freistellungsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes.
Haben Sie ein Konto bei der Kreissparkasse Herzogtum Lauenburg?
Nennung der Kontoverbindung
Grundsätzlich werden nur einmalige Maßnahmen und Projekte im Geschäftsgebiet der Stiftung, im Kreis Herzogtum Lauenburg, unterstützt – keine laufenden Kosten (siehe Förderleitlinien).
Auf die Förderung von Ehrenamt und freiwilligem Engagement sowie Nachhaltigkeit der Maßnahmen wird besonderen Wert gelegt. Die Geschäftsführung berät bei Bedarf bei der Antragstellung. Als Antragsteller erhalten Sie kurzfristig eine Eingangsbestätigung.
Dreimal im Jahr (in der Regel 1., 2. und 4. Quartal jeden Jahres) wird über vorliegende Anträge entschieden. Es empfiehlt sich eine rechtzeitige Antragstellung, gegebenenfalls auch in Verbindung mit einer telefonischen Voranfrage bei der Geschäftsführung.
Die Entscheidung über Ihren Antrag wird schriftlich mitgeteilt. Eine Ablehnung wird nicht begründet. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Ihre schriftliche Anfrage erreicht uns unter folgender Adresse:
Kreissparkassenstiftung
Frau Tanja Meyer
Am Markt 4-5
23909 Ratzeburg
Telefon: 0 45 41 / 88 12 11 16
stiftung@ksk-ratzeburg.de
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