
Sie können Ihre vermögenswirksamen Leistungen mit Deka Investmentfonds, LBS-Bausparen oder einer betrieblichen Altersversorgung anlegen.
Sprechen Sie zunächst mit Ihrem arbeitgebenden Unternehmen, ob und in welcher Höhe vermögenswirksame Leistungen gezahlt werden. Gemeinsam mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater finden Sie heraus, welche Sparform für Sie die beste ist.
Lassen Sie die vermögenswirksamen Leistungen in einen langfristig chancenreichen Fondssparvertrag fließen, erhalten Sie die Arbeitnehmersparzulage in Höhe von 20 % auf einen Höchstbetrag von 400 Euro (Ledige) bzw. 800 Euro (Ehegatten und eingetragene Lebenspartner). Vorausgesetzt, Ihr zu versteuerndes Jahres-Einkommen beträgt nicht mehr als 20.000 Euro (Ledige) bzw. 40.000 Euro (Ehegatten und eingetragene Lebenspartner). Dabei kann das tatsächliche Einkommen deutlich höher liegen.
Für Ihre VL-Anlage stehen Ihnen verschiedene Deka Investmentfonds zur Verfügung. Sechs Jahre lang legt Ihr Arbeitgeber regelmäßig Ihre VL-Beträge an. Danach ruht das Kapital bis zum Ende des siebten Jahres. Dann wird der Gesamtförderungsbetrag Ihrem Depot gutgeschrieben – ebenfalls in Form von Fondsanteilen. Am Anfang des darauffolgenden Jahres können Sie über Ihr angespartes Vermögen verfügen.
Statt sich Ihr Kapital am Laufzeitende auszahlen zu lassen, können Sie es auch in Ihrem Depot behalten und einfach automatisch einen neuen Vertrag abschließen. Bauen Sie sich so Schritt für Schritt ein kleines Vermögen auf – etwa als Baustein für Ihre Altersvorsorge.