Pfandbrief-Reporting

Investor Relations

Pfandbrief-Reporting

Investor Relations

Als Pfandbriefbank schaffen wir Transparenz für den Anleger.

2024

Pfandbrief-Reporting

Die Emission von Pfandbriefen wird von der Kreissparkasse Herzogtum Lauenburg zur Refinanzierung von grundpfandrechtlich gesicherten Darlehen genutzt. Pfandbriefbanken sind verpflichtet (§ 28 PfandBG), quartalsweise in öffentlich zugänglicher Form die folgenden, jeweils auf das Quartalsende bezogenenen Angaben, zu veröffentlichen. Hierdurch wird für den Anleger eine Transparenz hinsichtlich des Pfandbriefumlaufes und des Deckungsstocks geschaffen.

2024

Aktuelle Investor Relations Releases

30.06.2024 2. Quartal 2024 – Pfandbrief-Reporting
31.03.2024 1. Quartal 2024 – Pfandbrief-Reporting

 

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