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Überblick

Versüßen Sie sich Ihren Ruhe­stand

  • Ein Teil Ihres Brutto­gehaltes wird für die für die Alters­vorsorge zurückgelegt.
  • Sie sparen steuer- und sozial­versicherungsfrei.
  • Ihre Altersvorsorge ist Hartz-IV-sicher und insolvenzgeschützt.
  • Bei einem Arbeitgeber-Wechsel besteht die Möglichkeit der Fortführung beim neuen Arbeitgeber.
  • Ihr Sparbeitrag kann konservativ in einer klassischen Rentenversicherung angelegt werden oder chancenorientiert in einer fondsgebundenen.
  • Zum Rentenbeginn abrufbar als lebenslange monatliche Rente oder einmalige Kapitalabfindung.

Steuern sparen mit VL

Am besten lassen Sie auch Ihre vermögens­wirksamen Leistungen (VL) in die Betriebliche Altersversorgung einfließen.

Sprechen Sie mit Ihrer Chefin oder Ihrem Chef

Seit 2019 ist Ihr arbeitgebendes Unternehmen verpflichtet, 15 Prozent in Ihre Direkt­versicherung oder Pensions­kasse mit­einzuzahlen, soweit es Beiträge zur Sozial­versicherung spart. Die Verpflichtung ist nach dem Betriebs­renten­stärkungs­gesetz (BRSG) auf die tatsächliche Ersparnis begrenzt. In Tarif­verträgen können andere Regelungen greifen.

Nutzen Sie diesen bequemen und steuer­be­günstigten Weg, um Ihre Rente auf­zu­stocken. Oder lassen Sie sich am Vertrags­ende einfach das volle Kapital aus­zahlen. So oder so: Für Ent­spannung ist gesorgt. Gerne informiert Sie Ihre Beraterin oder Berater über alles Weitere.

Details

Für ein entspanntes Leben

Ihr gutes Recht

Ihr Anspruch auf eine Betriebliche Altersversorgung ist gesetzlich verankert. Sprechen Sie mit Ihrem arbeitgebenden Unternehmen.

Staatlich gefördert

Wandeln Sie Teile Ihres Brutto­gehaltes in Vorsorge­beiträge um und sparen Sie so Steuern und Sozial­abgaben.

Hartz-IV-sicher

In der Anspar­phase bleiben Ihre Beiträge unberührt – auch wenn Sie arbeitslos werden.

Für alle(s) gesorgt

Auf Wunsch sichern Sie die ganze Familie mit ab – auch für den Fall einer Berufs­unfähigkeit.

Zum Mitnehmen

Bei einem Unternehmens-Wechsel nehmen Sie Ihre Versorgungs­ansprüche einfach mit.

FAQ zum BRSG

Antworten auf Ihre Fragen zum Betriebsrenten­stärkungsgesetz

Seit Januar 2018 gilt das Betriebsrenten­stärkungsgesetz zur Stärkung Ihrer Betriebsrente. Das BRSG soll die Betriebliche Altersversorgung für Sie noch attraktiver machen.

Was bedeutet das BRSG für mich als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer?

Das Wichtigste in Kürze

  • Der steuerliche Förderrahmen – und damit der monatliche Höchstbetrag – steigt auf 8 Prozent der allgemeinen Beitrags­bemessungsgrenze (BBG) West. Das sind 584 Euro monatlich.
  • Arbeitgeber zahlen grundsätzlich einen Zuschuss von bis zu 15 Prozent, wenn Arbeit­nehmer die Betriebs­rente über eine sogenannte Gehalts­umwandlung (Teile des Brutto­gehaltes) ansparen.
  • Arbeitnehmer können rückwirkend fehlende Beiträge für gehaltsfreie Zeiten steuer­begünstigt nachzahlen.
  • Renten aus der betrieblichen Alters­versorgung werden nicht mehr vollständig auf die staatliche Grund­sicherung angerechnet. Es gilt ein Freibetrag von rund 200 Euro pro Monat.
Was ändert sich für Firmen?

Ökonomischer und mit weniger Risiko: Das Gesetz zur Stärkung der Betriebs­rente bringt arbeitgebenden Unternehmen genauso Vorteile. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen profitieren von der bAV-Reform indem sich die Personal­bindung erhöht. Mit der passenden betrieblichen Vorsorge für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter präsentieren sich Firmen attraktiv als arbeitgebende Unternehmen.

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