Sorgen Sie für den Notfall vor.
Denken Sie schon heute an morgen.
Weil Sicherheit ein gutes Gefühl gibt.
Entwickeln Sie gemeinsam mit uns ein Konzept nach Ihren Wünschen.
Es gibt viele Gründe für einen Testamentsvollstrecker. Lassen Sie uns Ihren Nachlass regeln – und Sie sind alle Sorgen los.
Lassen Sie Ihre Ideen und Wünsche weiterleben. Am besten mit der Unterstützung Ihrer Kreissparkasse.
Ihr Vermögen soll für die kommende Generation oder im Dienste einer guten Sache fortbestehen? Als Unternehmer möchten Sie für Ihr Werk eine Perspektive schaffen, bevor Sie sich zurückziehen?
Den Generationenwechsel an der Führungsspitze früh zu beginnen, ist dabei eine wichtige Voraussetzung. Zusammen mit Ihnen und Ihren rechtlichen und steuerrechtlichen Beratern erarbeiten Ihre Private Banking-Berater für den komplexen Prozess Ihrer Firmenübergabe einen klug getakteten Fahrplan.
Sie haben mehrere Möglichkeiten, für andere vorzusorgen und dabei Steuern zu sparen. Schließlich können Sie in jeder Dekade im Rahmen der Steuerfreibeträge eine Schenkung vornehmen und damit einen Teil Ihres Vermögens übertragen. Je früher Sie sich informieren, desto mehr Gestaltungsmöglichkeiten haben Sie.
Im Notfall kann es passieren, dass Sie nicht mehr selbst entscheiden können, wie verfahren werden soll. Es ist sinnvoll, schon jetzt festzulegen, wer in einem solchen Fall für Sie sprechen darf, um Ihren Willen durchzusetzen. Dafür gibt es verschiedene Vollmachten oder Verfügungen.
Mit der Patientenverfügung definieren Sie, welche medizinischen Maßnahmen gewünscht oder nicht gewünscht sind. Die Ergänzung der Patientenverfügung durch eine Vorsorgevollmacht ist sinnvoll. Der Bevollmächtigte kann dann den in Ihrer Patientenverfügung erklärten Willen gegenüber Ärzten und Pflegepersonal durchsetzen.
Eine Patientenverfügung können Sie zu jeder Zeit formlos widerrufen. Es ist empfehlenswert, dass Sie von Zeit zu Zeit mit einer erneuten Unterschrift dokumentieren, dass Sie Ihre Meinung nicht geändert haben. Zwingend vorgeschrieben ist das aber nicht. Anregungen und Textbausteine für Ihre Patientenverfügung finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.
Mit einer Betreuungsverfügung legen Sie im Voraus fest, wen Sie sich im Falle des Falles als vom Gericht bestellten Betreuer wünschen. Die gerichtliche Anordnung einer Betreuung kann notwendig werden, wenn Sie selbst nicht mehr handlungsfähig sind und einen rechtlichen Vertreter benötigen. Sie können dabei auch inhaltliche Vorgaben machen, damit Ihre Wünsche respektiert werden. Sie legen zum Beispiel fest, ob Sie im Pflegefall eine Betreuung zu Hause oder im Pflegeheim wünschen. Der Betreuer hält sich an Gesetze und wird vom Gericht überwacht. Sie benötigen keine Betreuungsverfügung, wenn Sie eine Vorsorgevollmacht haben.
Ein Muster-Formular für eine Betreuungsverfügung finden Sie beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.
Mit der Vorsorgevollmacht beauftragen Sie eine Person Ihres Vertrauens damit, Ihre Interessen zu wahren und rechtsverbindlich für Sie zu handeln. Das können Sie für Einzelfälle regeln, aber auch für alle Sie betreffenden Angelegenheiten der Personensorge und der Vermögenssorge. Der Bevollmächtigte darf dann handeln, wenn Sie nicht mehr selbst entscheiden können.
Durch eine Vorsorgevollmacht kann die gerichtliche Anordnung einer Betreuung vermieden werden. Haben Sie keine Vorsorgevollmacht und werden handlungsunfähig, kann das Amtsgericht einen Betreuer einsetzen.
Verwahren Sie die Vollmacht bei Ihren persönlichen Unterlagen. Informieren Sie die ausgewählte Person. Im Vorsorgefall kann sie die Vollmacht dann holen und einsetzen. Wichtig zu wissen: Ihr Ehe-/Lebenspartner ist nicht automatisch Ihr gesetzlicher Vertreter. Auch das spricht für eine Vorsorgevollmacht.
Eine Bankvollmacht ist nötig, wenn Ihr Bevollmächtigter auch Ihre Bankgeschäfte erledigen soll. Dafür müssen Sie zusammen mit der bevollmächtigten Person zu uns kommen, um ein entsprechendes Formular zu unterschreiben. Ihre Vorsorgevollmacht genügt dafür nicht.
Ein Muster-Formular für eine Vorsorgevollmacht finden Sie beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.
Mit dieser Form der Vollmacht wird eine einzige Person des Vertrauens mit allen Aufgaben betraut, die sonst auf die vorher genannten Verfügungen aufgeteilt sind. Vermögensrechtliche sowie persönliche Einzelheiten sollten in dieser Generalvollmacht genauestens festgehalten werden. Es wird empfohlen, die Beratung und Beurkundung dieser Form der Vollmacht durch einen Notar oder Rechtsanwalt durchführen zu lassen.
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